ZOiS Spotlight 13/2026

Kasachstan: Schon wieder eine neue Verfassung

Von Beate Eschment 01.07.2026

Am 1. Juli 2026 tritt in Kasachstan die dritte Verfassung seit der Unabhängigkeit 1991 in Kraft. Kritiker*innen sehen in der Reform vor allem erneut ein politisches Instrument zur langfristigen Machtsicherung.

Die neue Verfassung Kasachstans auf einem Sockel, im Hintergrund sind zwei uniformierte Wachen zu sehen.
Kasachstans neue Verfassung, die per Referendum gebilligt wurde, wurde am 18. März 2026 im Rahmen einer Zeremonie im Präsidentenpalast Akorda in Astana offiziell verabschiedet. IMAGO / Anadolu Agency

Die Verfassung bildet das rechtliche und politische Fundament eines Staates, Veränderungen sind daher gewöhnlich mit hohen Hürden versehen. Sie können aber dennoch notwendig werden, damit Gesetz und Realität nicht zu weit auseinanderdriften. In großer Häufigkeit gelten sie aber als problematisch, weil sie die Konstitution zur politischen Verhandlungsmasse machen. Kasachstan bekommt nun schon seine dritte Verfassung seit der Unabhängigkeit vor knapp 35 Jahren. Daneben gab es sechs teils umfassende Verfassungsänderungen. Der zeitliche Ablauf und die Inhalte der jetzigen Verfassungsreform zeigen, dass die neue Konstitution zwar auch Ausdruck der Anpassung ist, vor allem aber ein politisch motiviertes Mittel zur Machtsicherung.

Verfassungsreform im Schnellverfahren

Die bisherige kasachische Verfassungsgeschichte ist stark durch den ersten Präsidenten des Landes, Nursultan Nasarbajew, geprägt. Er ersetzte 1995 eine erst zwei Jahre zuvor in Kraft getretene, nominell parlamentarische Verfassung durch eine präsidentielle und baute seine persönliche Macht in den folgenden Jahren durch diverse Verfassungsänderungen umfassend aus. Getrieben durch die Unruhen Anfang Januar 2022, die Ausdruck der Unzufriedenheit der Bevölkerung wie interner Machtkämpfe waren, machte sein Nachfolger Kassym-Schomart Tokajew sie rückgängig. Weitere Neuerungen deuteten auf eine vorsichtige politische Liberalisierung hin. Gleichzeitig erklärte Tokajew 2022, weitere Verfassungsänderungen seien nicht vorgesehen.

Nur vier Jahre später, im September 2025, war es dann aber der Präsident selbst, der mit der Ankündigung der Abschaffung der oberen Kammer des Parlamentes (Senat) den Anstoß nicht nur für eine weitere Verfassungsänderung, sondern letztlich sogar eine ganz neue Verfassung gab. Anders als von ihm ursprünglich angekündigt, fand der Reformprozess in großer Eile statt. Im Januar 2026 fiel der Beschluss für eine neue Verfassung, am 12. Februar 2026 wurde der Vorschlag publiziert und die Volksabstimmung schon auf den 15. März terminiert. Es gibt keine offizielle Erklärung für die plötzliche Eile. Ein bewusstes politisches Kalkül liegt nahe. Die kurze Frist erschwerte eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Vorschlag. Mehrere Aktivist*innen, Blogger*innen und Journalist*innen sowie ein bekannter Jurist wurden sogar inhaftiert, weil sie sich kritisch über einzelne Bestimmungen geäußert oder zum Boykott des Referendums aufgerufen hatten. Erwartungsgemäß stimmten 87,15 Prozent der Bevölkerung bei hoher Beteiligung für die neue Verfassung.

Anpassung und Machtkalkül

Die wichtigsten Veränderungen im politischen System betreffen die Einführung eines Einkammerparlamentes (Kurultai), dessen Mitglieder wieder, wie bis 2022, nach reinem Verhältniswahlrecht bestimmt werden sowie des Amtes eines Vizepräsidenten. Er wird vom Präsidenten benannt und vom Parlament nur bestätigt. Seine Aufgaben sind in der Verfassung nur grob umrissen. Beide Institutionen hatte es schon in der ersten Verfassung Kasachstans 1993 gegeben. Ein ganz neu geschaffenes Verfassungsorgan ist dagegen der Volksrat (Halyq Kenesi), in dem vom Präsidenten ernannte Vertreter*innen der ethnokulturellen Vereinigungen, öffentlicher Organisationen und der lokalen wie regionalen Volksvertretungen nicht nur beratend tätig sein sollen, sondern auch Gesetzesvorschläge machen können.

Bei diesen Veränderungen lassen sich mit gutem Willen noch Maßnahmen erkennen, mit der die Arbeit der Institutionen effizienter werden soll. Die neuen Besetzungsrechte des Präsidenten werfen jedoch Bedenken bezüglich der Gewaltenteilung auf, denn er kann unter anderem die höchsten juristischen Staatsämter allein besetzen. Seine Vorschläge für das Amt des Vizepräsidenten und des Premierministers müssen zwar vom Kurultai bestätigt werden, allerdings kann der Präsident nach wiederholter Ablehnung seiner Personalvorschläge die Volksvertretung auflösen – und dann per Erlass regieren.

Im Bereich der Grundrechte wurden viele 1995 noch sehr allgemein formulierte Bestimmungen – etwa zur freien Meinungsäußerung – nun stark einschränkend spezifiziert. Menschenrechtler*innen kritisieren das scharf. Vieles davon ist Anpassung an die raue Wirklichkeit, in der manche Grundrechte ohnehin bereits eingeschränkt sind, aber ihre Fixierung in der Konstitution stellt eine Verschlechterung dar. Auch die Neudefinition des Status der russischen Sprache – seit 1995 waren Kasachisch und Russisch gleichgestellt, nun heißt es, Russisch werde neben Kasachisch verwendet – kann man als Anpassung an heutige Realitäten betrachten: Sprachen Anfang der 1990er Jahre selbst Kasach*innen in den Städten eher Russisch als Kasachisch, gaben beim Zensus 2021 knapp 50 Prozent der Gesamtbevölkerung an, im Alltagsleben Kasachisch zu verwenden.

Die neue Verfassung schließt hier, wie bei anderen Änderungen, tatsächlich eine Lücke zwischen Verfassung und Realität. Damit ist sie, wie von offizieller Seite betont, eine Anpassung an die inneren wie geopolitischen Veränderungen der letzten Jahre. Die grundsätzliche Lücke zwischen demokratischen Versprechungen dieser Verfassung (wie ihrer Vorgängerinnen) und der Wirklichkeit aber bleibt davon unberührt. Ihre Bedeutung liegt vielmehr in der Sicherung des bestehenden politischen Systems.  

Bewahrung des bestehenden politischen Systems

Nach offizieller Darstellung markiert die neue Verfassung den Bruch mit dem „super-präsidentiellen“ Erbe Kasachstans, mit anderen Worten das endgültige Ende der Ära Nasarbajew. Das trifft insofern zu, als die Macht des Präsidenten, die unter Nasarbajew an ihn als Person gebunden war, ab jetzt institutionalisiert ist. Das präsidiale System als solches bleibt davon aber weitgehend unberührt. Denn für Tokajew soll der Staat „die oberste Instanz im öffentlichen Leben sein und Stabilität vor Freiheit stellen“. Und ein starker Präsident ist dabei Garant dieser Stabilität.

Viele Kommentator*innen in und außerhalb Kasachstans betrachten Zeitpunkt und Inhalt der Verfassungsreform nicht nur in ihrer aktuellen Bedeutung, sondern als strategische Zukunftsmaßnahme, als Vermächtnis Tokajews. Er darf 2029 nicht erneut kandidieren und das neue Amt des von ihm besetzten Vizepräsidenten könnte als Sprungbrett für einen Wunschnachfolger dienen. Die umfassenden Besetzungsrechte würden ihm helfen, die Interessen konkurrierender Einflussgruppen auszubalancieren. Die neue Verfassung wäre damit auch der Versuch langfristiger Machtsicherung.

Sollte diese Interpretation zutreffen, wird weiterhin die Notwendigkeit bestehen, politisch motivierte Verfassungsänderungen vorzunehmen. Das derzeitige Vermächtnis Tokajews markiert damit wahrscheinlich nicht das Ende der Verfassungsänderungen in Kasachstan.


Dr. Beate Eschment ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am ZOiS und Expertin für Zentralasien.