ZOiS Spotlight 24/2018

Erinnerung und Geschichte in der Ukraine nach dem Euromaidan

Von Yuliya Yurchuk 27.06.2018
Ein verhülltes Monument für Nikolai Schtschors in Kiew erwartet die Umsetzung der Entkommunisierung. Yuliya Yurchuk, Februar 2018

Mehr als vier Jahre sind nach dem Ende der Massenproteste auf dem Unabhängigkeitsplatz in Kiew und in vielen Städten der Ukraine vergangen. Seither haben sich viele Dinge geändert. Russland hat die Krim annektiert und die Ukraine ist in einen militärischen Konflikt im Osten des Landes verwickelt, bei dem die von Russland unterstützten Separatisten die Unabhängigkeit ihrer „Republiken“ ausgerufen haben.

Als im November 2013 Protestierende auf die Straße gingen, forderten sie unter anderem Reformen, die „europäischen Werten“ zum Durchbruch verhelfen sollten. Die Reformen umzusetzen und mit Leben zu füllen, war allerdings eine recht große Herausforderung. Einige Reformen haben dennoch stattgefunden. Die wohl markantesten Veränderungen erfolgten im Bereich der Geschichts- und Erinnerungspolitik. In Folge der der im Frühjahr 2015 verabschiedeten Entkommunisierungsgesetze sind bis 2018 über 50.000 Toponyme geändert worden.

Frühe Reformbemühungen

Anfang der 1990er Jahre hatte es die Regierung alles andere als eilig, an der Erinnerungspolitik landesweit irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Das erste Gesetz zu diesem Bereich wurde im April 1991 verabschiedet. Es handelte sich um das „Gesetz über die Rehabilitierung der Opfer der politischen Repressionen in der Ukraine“ und war eher deklamatorischer und symbolischer Natur. Der „Rehabilitations“-Prozess selbst hat nie eine ähnliche Dimension wie beispielsweise in Polen oder der Tschechischen Republik erreicht. Das Gesetz wurde 2018 mit einer klaren Betonung auf Rehabilitation und Anspruch auf Gerechtigkeit novelliert), allerdings ist es noch zu früh für eine Abschätzung, in welcher Richtung es in der Praxis führen wird.

Die Regierung ging in den 1990er Jahren in Bezug auf veränderte Ansätze bei der historischen Erinnerung zögerlich vor und die Regierung ließ lokale Forderungen nach einer veränderten Erinnerungspolitik zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges jahrelang unbeachtet. Es gab Forderungen nach einem geänderten rechtlichen Status von Veteranen der Ukrainischen Aufständischenarmee (UPA), durch den diese einen Anspruch auf die gleichen staatlichen Zuwendungen erhielten wie Veteran*innen der Roten Armee. Selbst jetzt, da die „Entkommunisierungsgesetze“ den Soldat*innen der UPA den Status von „Kämpfern für die ukrainische Unabhängigkeit“ verleihen, bleibt die Frage der Leistungen für Veteran*innen in der Zuständigkeit der Regionalparlamente.

Dieses Beispiel illustriert eine generelle Tendenz der Erinnerungspolitik in den 1990er Jahren: Erinnerungsarbeit wurde den lokalen und städtischen Parlamenten übertragen, die dann die regionalen Erinnerungsräume im Sinne der politischen Visionen der regionalen Eliten ändern konnten. Durch diesen „regionalen“ Geschichtsansatz sind beispielsweise die meisten Lenindenkmäler in den westlichen Regionen des Landes bereits in den 1990er Jahren demontiert worden. Die „Entkommunisierungs“-Kampagne im Gefolge des Euromaidan hat diese Regionen also nicht im gleichen Maße betroffen wie die östlichen und zentralen Gebiete der Ukraine.

In den 1990er Jahren gingen die Forderungen nach einer Demontage sowjetischer Denkmäler und einer Änderung sowjetischer Ortsnamen Hand in Hand mit dem Anspruch, die eigene Geschichte des Landes zu erzählen, einem Anrecht, das zu Sowjetzeiten verwehrt wurde. Das gesamte Projekt, Geschichte zu schreiben und eine neue Erinnerungspolitik zu etablieren, wurde von den Akteuren der Erinnerungspolitik (lokale Historiker*innen, Politiker*innen, Vertreter*innen der staatlichen Verwaltung) im Sinne der Wiedergewinnung einer Vergangenheit übernommen. Hierbei wurde die ukrainische Geschichte als unterdrückte Geschichte einer kolonialisierten Nation dargestellt, die 1991 die Möglichkeit erhielt, die eigene Geschichte zu erzählen. Dieser Versuch, eine nationale Erinnerung zu konstruieren, war – wie jeder seiner Art – ein selektiver. Diese Erinnerungspolitik schloss Erzählstränge aus, die das glorreiche Narrativ von einer viktimisierten Nation unterminieren könnten, die durch die Traumata der Vergangenheit hindurch erwuchs und nun die heroische Geschichte des ewigen Kampfes für die Unabhängigkeit erzählt. In dieser Konstruktion wurde die sowjetische Vergangenheit als Bruch in einem Kontinuum von „ukrainischer Staatlichkeit und Nation“ dargestellt. Ein wichtiges Element in dieser Erinnerungsarbeit ist hier die „Sekuritisierung“ der Vergangenheit, indem Geschichte als Sache der nationalen Sicherheit dargestellt wird. Dementsprechend wurde das sowjetische Geschichtsnarrativ als Bedrohung für die nationale Sicherheit, ja für den Bestand der Nation als solcher betrachtet. Die Verknüpfung von Vergangenheit und Sicherheit ist in Osteuropa kein neues Phänomen: In Polen und den baltischen Staaten hat es diesen Ansatz im offiziellen erinnerungspolitischen Diskurs bereits in den 1990er Jahren gegeben. Das Besondere an der Situation in der Ukraine besteht darin, dass die „Sicherheitsfrage“ in Bezug auf Geschichte vor allem in der lokalen Erinnerungspolitik umgesetzt wurde.

Nationale Sicherheit und Geschichte nach dem Euromaidan

Nach den Ereignissen von 2013/14 verschob sich die „Sekuritisierung“ der Geschichte von der regionalen auf die nationale Ebene. Das wohl anschaulichste Beispiel hierfür ist die Verabschiedung der Entkommunisierungsgesetze. Der Direktor des Ukrainischen Instituts für Nationale Erinnerung, Wolodymyr Wjatrowytsch, meinte, diese Gesetze stünden in direktem Zusammenhang zu den Sicherheitsfragen des Landes. Er behauptete sogar, es wäre wahrscheinlich nicht zum Konflikt in der Ostukraine gekommen, wenn die Gesetze früher verabschiedet worden wären.

Diese Gesetze wurden von vielen Historiker*innen in der Ukraine wie auch im Ausland kritisiert, weil sie Meinungsfreiheit einschränken würden. Gleichwohl wurden sie verabschiedet, weil sie als relevant für die Sicherheit der Ukraine verstanden wurden, weil sich das Land ja im Krieg befindet. Die Gesetze arbeiten mit einem dogmatischen historiographischen Rahmen sowie mit der festen Überzeugung, dass es nur eine „korrekte“ Interpretation der Geschichte gibt und, wichtiger noch, dass der Staat ein Abweichen von dieser Interpretation bestrafen kann. Während diese Gesetze also eigentlich auf eine so dringend benötigte Entideologisierung sowjetischer Erinnerungstraditionen in der Ukraine abzielen, erzeugen sie stattdessen die Gefahr, dass Geschichte und Erinnerung ideologisiert werden. Gleichzeitig ist auch festzuhalten, dass eines der Entkommunisierungsgesetze den freien Zugang zu den Archiven garantiert (der jahrzehntelang verwehrt war). Dieser Schritt dürfte wohl kaum zu einer dogmatischen, ideologisierten und einseitigen Geschichtsschreibung beitragen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der erleichterte Zugang zu den Archiven eher einen Aufschwung für die Geschichtsforschung bedeuten und mehr Debatten über die schwierige Vergangenheit anstoßen.


Yuliya Yurchuk forscht als Postdoc am History Department der Södertörn University, Schweden. Zu ihren Forschungsinteressen zählen Memory Studies, der Nationalismus in Osteuropa und Postcolonial Studies. Von April bis Juni 2018 war sie Visiting Fellow im Forschungsverbund Prisma Ukraïna des Forums Transregionale Studien; in dieser Zeit war sie am ZOiS affiliiert.