Statement

Erklärung zur Einstufung des ZOiS als „unerwünschte ausländische Organisation“ in der Russischen Föderation

06.11.2023

Am 13. Oktober 2023 hat die russische Generalstaatsanwaltschaft das ZOiS zur „unerwünschten ausländischen Organisation“ erklärt. Diese Einstufung hat zur Folge, dass russische Staatsangehörige sich strafbar machen, wenn sie mit dem ZOiS zusammenarbeiten. Dies gilt auch für eine Zusammenarbeit außerhalb Russlands. Jede Kooperation, ob bei Veranstaltungen, Forschungsprojekten oder Publikationen, kann mit Geldstrafen und im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch Publikationen des ZOiS dürfen in Russland nicht mehr verbreitet werden.

Dieser Schritt ist einer von vielen, mit denen Russland schon seit längerem versucht, die russische Zivilgesellschaft zu isolieren, wissenschaftliche Kooperationen zu kontrollieren und kritische Äußerungen zu kriminalisieren. In den letzten Jahren wurde die Pressefreiheit massiv eingeschränkt, werden kritische Medien verboten und politische Gegner verfolgt. Nun soll auch unabhängige wissenschaftliche Forschung zu Russland im Ausland beschränkt werden.

Nachdem 2018 und 2021 bereits mehrere deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen als „unerwünscht“ eingestuft wurden und gezwungen waren, bedeutende Teile ihrer wichtigen Arbeit einzustellen, ist das ZOiS die erste Wissenschaftseinrichtung in Deutschland, die diesen Status erhält.

„Diese Maßnahme ist nicht nur der Versuch, Wissenschaftler*innen mit russischer Staatsangehörigkeit, die sich weiterhin demokratischen Werten, dem Völkerrecht und guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet fühlen, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Sie stellt auch einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar, denn sie verfolgt das Ziel, sogar außerhalb Russlands wissenschaftliche Forschung und den Austausch über Forschungsergebnisse einzuschränken“, erklärt Gwendolyn Sasse, die wissenschaftliche Direktorin des ZOiS.

„Das ZOiS nimmt seine institutionelle Verantwortung gegenüber Wissenschaftler*innen mit russischer Staatsangehörigkeit, die mit dem ZOiS verbunden sind, sehr ernst und wir werden unser Möglichstes tun, sie zu schützen“, bekräftigt der administrative Direktor des ZOiS, Christian Schaich.

Die Listung als „unerwünscht“ führt uns einmal mehr vor Augen, wie wichtig es ist, weiterhin zu Russlands Krieg gegen die Ukraine, zur russischen Geschichtspolitik oder zur russischen Diaspora zu forschen und darüber zu informieren, und bestärkt uns darin, unsere Arbeit fortzuführen.

Stellungnahme der DGO zur Einstufung des ZOiS als „unerwünschte Organisation“ in Russland

Statement der Humboldt-Universität zu Berlin